Wahlbeamte

Wahlbeamte
Wahlbeamte,
 
Beamte, deren Berufung in das Beamtenverhältnis eine besondere Wahl erfordert. Wahlbeamte sind Beamte auf Zeit und können haupt- und ehrenamtlich tätig sein. Wahlbeamte spielen v. a. im kommunalen Bereich eine wichtige Rolle, besonders - je nach Kommunalverfassung - als Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete.

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Wahl|be|am|te, der (Rechtsspr.): Beamter, zu dessen Berufung in das Beamtenverhältnis eine ↑Wahl (2 a) erforderlich ist (z. B. Bürgermeister, Landrat).

Universal-Lexikon. 2012.

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